Wunschleistungen, sind Leistungen, die von ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden und die sie somit privat bezahlen müssen. Sehr häufig sind Wunschleistungen eben deshalb keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, weil ihr Nutzen widerlegt oder nicht erwiesen ist und/oder sie sogar Schaden anrichten können. Der Schutz vor schädlicher oder sinnloser Überdiagnostik und Übertherapie ist als sogenannte „Quartärprävention“ eine der hausärztlichen Kernaufgaben. Wir empfinden es daher auch als unseriös, hier wie in einem Onlineversand hochwertige und gezielt einzusetzende Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten mit Preisangaben zu präsentieren.
Da im Ausnahmefall auch Wunschleistungen sinnvoll sein können, sprechen sie uns bitte im Bedarfsfall darauf an und lassen sie sich zu Sinn und Unsinn dazu beraten. Beachten sie hierzu bitte auch unsere Infothek.
Beispielhaft sind folgende Wunschleistungen bei uns möglich: