Keine Coronaimpfungen in unserer Praxis

Wegen Personalmangels und auch aus wirtschaftlichen Gründen können wir unter den aktuellen Bedingungen (keine Einzeldosen verfügbar, sehr großer bürokratischer Aufwand, sehr fragliche Wirkung des Impfstoffs, fragwürdige STIKO-Empfehlung entgegen der internationalen und auch WHO-Empfehlung) nicht gegen Corona impfen.

Herzlich willkommen

Wir begrüßen Sie in unserer hausärztlich-internistischen Gemeinschaftspraxis in Barmstedt.

Als Fachärzte für Innere Medizin bieten wir Ihnen eine Kombination aus:
• zuverlässiger hausärztlicher Betreuung und
• qualifizierter fachärztlicher Behandlung.

Wir möchten Ihre Gesundheit erhalten, verbessern und wiederherstellen. Bei akuten Beschwerden und chronischen Erkrankungen kombinieren wir traditionelle Behandlungsmaßnahmen mit modernen medizinischen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten. Die individuelle Vorsorge zur Vermeidung von Krankheiten hat bei uns einen hohen Stellenwert. Dabei ist es und ein besonderes Anliegen, unsere Patientinnen und Patienten vor zuviel und schädlicher Überdiagnostik und Übertherapie zu bewahren.

Auf unserer Website möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich über unser Team und unsere Behandlungskonzepte zu informieren.

Bitte beachten!

Jeder Patient mit Symptomen eines Atemwegsinfekts – mit Ausnahme von absoluten Notfällenmeldet sich telefonisch in der Praxis und betritt diese vorher nicht.  Wir werden Sie dann im Rahmen unserer Infektsprechstunde nach Terminvergabe bei uns in der Praxis versorgen. Diese Infektsprechstunde führen wir jeweils vormittags ab 11:00 Uhr und nachmittags ab 17:30 durch. In dieser Zeit ist es daher nicht möglich, bestellte Rezepte, Überweisungen etc abzuholen, da nur die sicher und potentiell an COVID19 erkrankten Patienten in diesem Zeitraum die Praxisräume betreten dürfen. Außerhalb der Sprechstundenzeiten wenden Sie sich bitte an die zentrale Rufnummer 116 117.

Unverschlüsselte Emails sind unsicher und nicht datenschutzkonform. Sie wählen diesen Weg der Kontaktaufnahme – das gilt auch für unser Kontaktformular – auf Ihr Risiko. Wir dürfen auf Emails nicht antworten und können nicht gewährleisten, dass wir den Inhalt Ihrer Mail zeitnah zur Kenntnis nehmen. Sollten Sie einen sicheren elektronischen Kommunikatonsweg mit unserer Praxis wünschen, so können Sie dies über PatMed tun. Mit dieser App müssen Sie sich in unserer Praxis authentifizieren und erhalten dann Ihren persönlichen Aktivierungscode. Darüber können Sie uns schreiben, Werte direkt übermitteln, Fotos schicken und auch Ihren bei uns aktuellen Medikamentenplan einsehen.

https://www.patmed.de/

Neueste Artikel

    • 27 MAI 17
    Patientenzufriedenheit

    Patientenzufriedenheit

    Sollte ein Arzt den Schwerpunkt seines Handelns nach der Patientenzufriedenheit ausrichten? Wir haben die Grundlagen unseres alltäglichen ärztlichen Handelns im Beitrag Evidenzbasierte Medizin – Was ist das? beschrieben. Die dort beschriebe Studie zeigte, dass die Kenntnis und Anwendung aktueller Studiendaten und Leitlinien unseren Patienten nachweislich einen messbaren Nutzen sogar durch Verringerung der Sterblichkeit bringen kann.

    • 12 MAI 17
    Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen

    Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen

    Wem dürfen wann Teststreifen verordnet werden?   Seit dem Oktober 2011 gibt es eine neue Gesetzesregelung, in der Einschränkungen in der Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ 2 Diabetiker beschlossen worden sind. Als Grund für die Einschränkung wurde der fehlende Patienten-relevante Nutzen für den Verlauf der Erkrankung angegeben. Dies bedeutet, es ergäben sich keine direkten

    • 09 APR 17
    Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)

    Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)

    Seit 2014 nehmen wir an HZV- Verträgen teil und bitten unsere Patienten, sich in diese Verträge einzuschreiben. Bei den HZV- Verträgen handelt es sich um direkte Verträge zwischen Krankenkassen und Hausärzten. Das bedeutet, dass die Hausärzte direkt mit den Krankenkassen abrechnen und nicht wie sonst mit dem Umweg über die Kassenärztliche Vereinigung. Die Politik hat

    • 21 MRZ 17
    „Astronautenkost“ auf Rezept?

    „Astronautenkost“ auf Rezept?

    Verordnungsfähigkeit von Trinknahrung sog. Elementardiät.   Des Öfteren treten Patienten oder deren Angehörige an uns Hausärzte mit dem Wunsch heran, bei Unterernährung oder Gewichtsabnahme hochkalorische Trinknahrung zu verschreiben. Hierbei ist aber für den Hausarzt zu berücksichtigen, dass die Trinknahrung von den Krankenkassen als ein Arzneimittel geführt wird und die Verordnung somit einer sorgfältigen Prüfung, Überwachung