Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen
Wem dürfen wann Teststreifen verordnet werden?
Seit dem Oktober 2011 gibt es eine neue Gesetzesregelung, in der Einschränkungen in der Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ 2 Diabetiker beschlossen worden sind. Als Grund für die Einschränkung wurde der fehlende Patienten-relevante Nutzen für den Verlauf der Erkrankung angegeben. Dies bedeutet, es ergäben sich keine direkten Konsequenzen aus den Blutzuckermessungen für die Diabetes-Therapie. Es gibt jedoch Ausnahmefälle. Ausnahmefälle bei den nicht-insulinpflichtigen Typ 2 Diabetikern stellen eine instabile Stoffwechsellage dar, in der der Arzt 50 Blutzuckerteststreifen pro Quartal verschreiben darf.
Folgende Indikationen können für eine instabile Stoffwechsellage gelten:
- Anzeichen einer akuten Erkrankung (z.B. Fieber, Infektionen, Erkältungssymptome, Magen-Darm-Beschwerden) oder Blutzuckerentgleisung aufgrund einer Ausnahmesituation (z.B. Operation, Cortison Behandlung, Trauma, ungewöhnliche Lebensumstände).
- Anzeichen einer erhöhten Rate an Hyper- bzw. Hypoglykämien (Unterzuckerungen), Hypoglykämiesymptome und/oder einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörungen.
- Blutzuckerwerte und/oder HbA1c Wert (z.B. bei Kontrolluntersuchungen oder Blutzuckertagebuch des Patienten) liegen deutlich außerhalb des Zielbereiches.
- Ersteinstellung oder Therapieumstellung auf ein orales Antidiabetikum mit erhöhtem Unterzuckerungsrisiko (z.B. Glibenclamid, Glinide).
Je nach Diabetestyp und Behandlungsform werden unterschiedliche Mengen an Blutzuckerteststreifen als angemessen angesehen. Anlehnend an den Empfehlungen der Diabetes Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (letzte Überarbeitung Mai 2013) werden die Teststreifenmenge in unserer Praxis verschrieben. Selbstverständlich kann in medizinisch begründeten Einzelfällen von dieser Empfehlung abgewichen werden.
Insulinpflichtiger Diabetes mellitus | Behandlungsform | Anzahl BZ-Teststreifen pro Tag | Anzahl BZ- Teststreifen pro Quartal |
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Typ 1 | Konventionelle Therapie (Mischinsulin; Intermediärinsulin) | 4 | 50-300 |
Typ 1 | Intensivierte Insulintherapie | 4-6 | 350-550 |
Typ 2 | Konventionelle Therapie (Mischinsulin; Intermediärinsulin) | 1-2 | 50-100 |
Typ 2 | Intensivierte Insulintherapie | 3-4 | 350-550 |
Typ 2 | Basal unterstützte orale Therapie | 1 | 50-100 |
Gestationsdiabetes | 4-6 | 350-550 | |
Quellen:
KV Sachsen-Anhalt,überarbeitet, Stand Mai 2013
Gemeinsamer Bundesausschuss https://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimittel/nutzenbewertung/teststreifen/